Mietbedingungen

Es gelten unsere allgemeinen Vermietbedingungen, welche in unserem Verkaufsraum ausliegen bzw. aushängen.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt im Vollkasko-Fall 1.000,- € und im Teilkasko-Fall 500,- €. Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution von 1.000,- € in bar zu hinterlegen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Bei Mietvertragabschluss ist die Vorlage des benötigten Führerscheins erforderlich.

Servicepauschale

Die Servicepauschale fällt einmalig pro Anmietung an und beträgt 150,- € für Mobile und 120,- € für Caravan. Sie beinhaltet die Außenreinigung, die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs (inkl. Gas, biologisch abbaubarem Toilettenkonzentrat) sowie eine ausführliche Einweisung für den Umgang mit dem Fahrzeug.

Übergabe / Rücknahme

Übergabe- und Rücknahmetag zählen als 1 Miettag. Das Fahrzeug muss vollgetankt, innen gereinigt und mit entleerter, gereinigter Wasser-/Abwasser- und Toilettenanlage zurückgegeben werden. Bei ungereinigter Rückgabe berechnen wir 80,- €. Falls die Toilette nicht gereinigt ist, oder die Kassettenentleerung der Toilette bei Rückgabe durch den Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden weitere Reinigungsgebühren von 80,- € erhoben.
Ist ein Fahrzeug nicht verfügbar, wird ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Kategorie gestellt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bzw. Kategorie.

Mindestmietzeit

Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage. Pro Tag haben Sie 250 km frei. Bei mehr Nutzung fallen 0,50 € pro Kilometer an! Für 450,- € erhalten Sie zusätzlich 1.000 Extra-Kilometer.

Buchung und Rücktritt

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 250,- € zu bezahlen. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu bezahlen:

Rücktritt (Tage vor Mietbeginn) %

Anteil des Mietpreises mehr als 90 Tagen   10%
31 - 90 Tage   20%
14 - 30 Tage   50%
13 Tage oder weniger   90%


Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet - bei Zuwiderhandlung entstehen Reinigungskosten bis zu 500 €. Hierdurch entstehende Mietausfallkosten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.