Mietbedingungen
Es gelten unsere allgemeinen Vermietbedingungen, welche in unserem Verkaufsraum ausliegen bzw. aushängen.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt im Vollkasko-Fall 1.000,- € und im Teilkasko-Fall 500,- €. Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution von 1.000,- € in bar zu hinterlegen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Bei Mietvertragabschluss ist die Vorlage des benötigten Führerscheins erforderlich.
Servicepauschale
Die Servicepauschale fällt einmalig pro Anmietung an und beträgt 150,- € für Mobile und 120,- € für Caravan. Sie beinhaltet die Außenreinigung, die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs (inkl. Gas, biologisch abbaubarem Toilettenkonzentrat) sowie eine ausführliche Einweisung für den Umgang mit dem Fahrzeug.
Übergabe / Rücknahme
Übergabe- und Rücknahmetag zählen als 1 Miettag. Das Fahrzeug muss vollgetankt, innen gereinigt und mit entleerter, gereinigter Wasser-/Abwasser- und Toilettenanlage zurückgegeben werden. Bei ungereinigter Rückgabe berechnen wir 80,- €. Falls die Toilette nicht gereinigt ist, oder die Kassettenentleerung der Toilette bei Rückgabe durch den Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden weitere Reinigungsgebühren von 80,- € erhoben.
Ist ein Fahrzeug nicht verfügbar, wird ein Ersatzfahrzeug der gleichen oder höheren Kategorie gestellt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bzw. Kategorie.
Mindestmietzeit
Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage. Pro Tag haben Sie 250 km frei. Bei mehr Nutzung fallen 0,50 € pro Kilometer an! Für 450,- € erhalten Sie zusätzlich 1.000 Extra-Kilometer.
Buchung und Rücktritt
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 250,- € zu bezahlen. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu bezahlen:
Rücktritt (Tage vor Mietbeginn) %
Anteil des Mietpreises mehr als 90 Tagen | 10% | |
31 - 90 Tage | 20% | |
14 - 30 Tage | 50% | |
13 Tage oder weniger | 90% |
Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet - bei Zuwiderhandlung entstehen Reinigungskosten bis zu 500 €. Hierdurch entstehende Mietausfallkosten usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.